Wir haben alles versucht und konnten es doch nicht verhindern: Die aktuelle Insolvenzwelle hat auch uns erfasst und die Debitoria GmbH musste leider Insolvenz anmelden. Deshalb ist der Betrieb der Debitoria GmbH ab sofort eingestellt. Auch Neukunden können nicht mehr angenommen werden.
Pfändung
Was tun bei einer Pfändung?
Die Pfändung ist für die Gläubiger eine der Möglichkeiten bei ihren Schuldnern Forderungen durchzusetzen. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel, den der Gläubiger besitzt. Mit diesem kann er sich vor Gericht einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss (PfÜB) holen. Zum vollstreckbaren Titel führen ein rechtskräftiges Urteil und ein nicht widersprochener Mahnbescheid.
Es gibt eine Pfändungsfreigrenze, bis zu der Sie durch das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihre Einnahmen behalten können. Die Höhe des Freibetrags wird individuell berechnet und ist unter anderem abhängig von Ihren unterhaltspflichtigen Personen.
Pfändungsarten
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Pfändungsarten: die Lohnpfändung, die Kontopfändung und die Sachpfändung. Jetzt müssen Sie, unabhängig von der Pfändungsart, schnell aktiv werden. So erhalten Sie z. B. bei der Kontopfändung Ihren Pfändungsschutz nur über ein Pfändungskonto. Das müssen Sie persönlich bei Ihrer Bank beantragen.
Erfolgreiche Gläubigerverhandlungen oder außergerichtliche Einigungen führen teilweise zur Ruhendstellung der Pfändungen durch den Gläubiger. Das hieße z. B. eine Aussetzung der Kontopfändung. Diese Aussetzung bleibt bis zur endgültigen Begleichung der Schuld bestehen. Daraufhin wird die Pfändung zurückgenommen.
Mit einer guten Verhandlungstaktik und Erfahrung lösen wir Ihr Pfändungsproblem.
Schnell sein bei Pfändungen
Fristen müssen bei Pfändungen unbedingt eingehalten werden. Debitoria hilft Ihnen Pfändungen abzuwenden.